Am 15.5.07 fand auf dem Spielboden eine Veranstaltung zum Thema
Geistiger Umweltschutz – Filmzensur in
Vorarlberg
statt.
Präsentation des Buches „Feuersteine. Jugendprotest und kultureller Aufbruch in
Vorarlberg“ durch den Politologen Mag. Dr. Karl Schall
Diskussionspartner: Dr. Norbert Fink, Filmkulturklub Dornbirn.
Moderation: Brigitte Walk
341 Filme wurden zwischen 1955 und 1989 per Verordnung in Vorarlberg verboten.
Auf der Grundlage des Lichtspielgesetzes sollten die (erwachsenen!) Bürgerinnen
und Bürger des Landes vor „entsittlichenden, verrohenden und das religiöse
Empfinden verletzenden“ Bildern bewahrt werden. Besonders hervorgetan hatte sich
dabei Landeshauptmann Herbert Kessler – unter dem Motto „geistiger
Umweltschutz“.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Jugendprotest und kultureller Aufbruch in
Vorarlberg nach 1970“ der Grünen Bildungswerkstatt in Zusammenarbeit mit der
Johann-August-Malin-Gesellschaft, der Filmfabrik am Spielboden Dornbirn, dem
Kulturforum Bregenzerwald und dem Theater am Saumarkt Feldkirch.
Nach einer ausgiebigen Lesung aus dem Buch berichtete FKC-Obmann Dr. Norbert
Fink, übrigens auch einer der Mitbegründer und ehem. Vorstandsmitglied des
Spielbodens von seinen Erfahrungen mit der Zensur.
Komplettes Manuskript, aktualisiert
Musterbrief von Humer an Kessler (zum Fall "Was
heißt den hier Liebe?) von 1981
Artikel im Wann & Wo vom 20.5.07 über diese
Veranstaltung
Dr. Schall zeiget vor allem die Auswüchse der Zensur in Vorarlberg (sie betraf
nach dem Krieg "logischerweise" auch die Oper "La Traviata", denn da wird wie im
"Mädchen Irma La Douce" auch die Prostitution verherrlicht), das Twistverbot,
das Bikiniverbot und die kontinuierliche Entwicklung von der k.u.k. Monarchie
mit ihrer strengen Zensur, über den Austrofaschismus und den Nationalsozialismus
bis hin zur Entwicklung Vorarlbergs unter der französischen Besatzung auf. Dem
folgte ein christlich geprägter, aber von der Ideologie der früheren Epochen
beeinflusster "Freiheitsbegriff", vor allem von Ilg und Kessler.
Am zweiten Tag wurde die Zensur eher juristisch gesehen, Gerhard Ruiss und Dr.
Werner Grabher diskutierten über "die Würde der Religion und die Freiheit der
Kunst". -
"Zensur will den Gegner zerstören" - sie ist zumindest auf die Vernichtung
geistigen Eigentums aus, betonte Ruiss.
Bundesgesetzlich wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren" sind "das Gespenst"
von Herbert Achternbusch und
"das Liebeskonzil" von Werner Schröter verboten. Der Widerspruch zwischen dem
Schutz "religiöser Gefühle" und der verfassungsmäßigen Freiheit der Kunst wurde
am Beispiel "das Gespenst" erörtert.
"Jugendverbot" - Das Vorarlberger Kinobuch" von Norbert Fink
und Peter Pienz geht in seinem 2. Kapitel ausführlich auf die Zensur in
Vorarlberg seit Beginn der Kinogeschichte ein.
siehe hier